Abstract
Das SBG VIII beinhaltet grundlegende gesetzlichen Regelungen für die Kinder- und Jugendhilfe der Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Gesetz ergibt sich insbesondere nach §11 der Auftrag an die Kinder- und Jugendarbeit und die Vorrangigkeit freier Trägerschaft (Subsidiaritätsprinzip) bei Leistungsverpflichtung der öffentlichen Hand. Für die Kinder- und Jugendarbeit wichtige Punkte sind u.a. Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Hilfen zur Erziehung sowie das Zuständigkeitsverhältnis zu anderen Leistungen der Sozialgesetzbücher.
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