Abstract
Das Jugendschutzgesetz ist sowohl bei öffentlichen, wie bei geschlossenen Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendarbeit ohne jede Ausnahme gültig und immer einzuhalten. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak und Alkohol, Verleih und Verkauf von Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen
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