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Abstract
Diese Empfehlungen veröffentlicht der Bayerische Jugendring als überörtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für den Bereich der Jugendarbeit nach § 85 Abs. 2 Nr.1 SGB VIII für die Jugendämter in Bayern. Hintergrund hierzu bildet der seit 2012 geltende § 79a zur Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe und die damit zunehmende Relevanz der Qualität fachlichen Handelns. Formale Standards, z.B. die Definition einer "Fachkraft" oder Kriterien zur Auslegung der im Gesetzestext genannten persönlichen Eignung für das Arbeitsfeld, werden im Zusammenspiel mit den gesetzlichen Grundlagen erläutert.
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