Praxis

Offene Kinder- und Jugendarbeit und Jugendamt

  • Umfang: 11 Seiten
  • Autor*in: Volker Rohde
  • Erschienen in: Deinet, Sturzenhecker, von Schwanenflügel, Schwerthelm (Hg.): Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit 2021, S. 925-936
  • Springer VS, Wiesbaden, 2021
Der Beitrag ist kostenpflichtig beim Verlag erhältlich.

Abstract

Das Jugendamt ist für die Offene Kinder- und Jugendarbeit als ‚öffentlicher Träger der Jugendhilfe‘ in unterschiedlichster Form eine sehr bedeutende Institution und Partner. Mit seinen vielschichtigen Aufgaben und der besonderen Verbindung zum Jugendhilfeausschuss ist das Jugendamt keine gewöhnliche Behörde. Das Jugendamt ist für die Umsetzung einer bedarfsgerechten (Offenen) Kinder- und Jugendarbeit im Sinne des § 11 SGB VIII zuständig. Dies erfolgt durch eine Jugendhilfeplanung, die Vergabe von Beihilfen/Zuwendungen an die freien Träger der Jugendhilfe oder eigene operative Angebote kommunaler Jugendarbeit als ‚öffentlicher Träger‘. Dieses mit den dazugehörigen Rahmensetzungen des SGB VIII, ergänzt durch eigene Erfahrungen und Bewertungen, soll im vorliegenden Beitrag beschrieben werden.

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