PraxisTheorie

Die Jugendarbeit

Ein Klassiker von Hermann Giesecke

  • Umfang: 192 Seiten
  • Autor*in: Giesecke, Hermann
  • Buch (Monographie)
  • Juventa, München, 1980, Fünfte, völlig überarbeitete Auflage

Abstract

Kurzversion:

Diese historisch wichtige Publikation aus dem Jahr 1980 behandelt die Jugendarbeit von 1945 bis 1980 in Westdeutschland bzw. der westlichen Bundesrepublik. Die Absicht des Autors Hermann Giesecke war, mit einer allgemeinen Abhandlung über Jugendarbeit Studierenden und anderen Interessierten einen ersten Zugang zu diesem „politisch-pädagogischen Handlungsfeld“ (S.10) zu verschaffen. Das „epochale Grundproblem der Jugendarbeit“, das Spannungsverhältnis von Emanzipation und Vergesellschaftung, hätte nach Giesecke den Rahmen dieser Arbeit gesprengt, wird jedoch implizit im historischen Rückblick mit behandelt. Während Einleitung und erstes Kapitel sich vorrangig Defintion und Geschichte widmen, werden im zweiten und dritten Kapitel die gesellschaftliche und pädagogische Stellung der Jugendarbeit beschrieben. Darauf begründet Giesecke in der Zusammenfassung Entwicklungsbedarf für die Jugendarbeit. Sowohl die historische Gewachsenheit der Jugendarbeit als auch ihre theoretischen und konzeptionellen Suchbewegungen kommen in dieser Publikation gut zur Geltung.

Lange Version:
Ist in der Publikation die jeweilige Geschichte der drei großen „Veranstaltungsformen“ Jugendverbände, Jugendfreizeitstätten und Jugendbildungsstätten getrennt dargestellt, so soll dies in dieser gerafften Zusammenfassung in einem Zug geschehen.

Giesecke verbindet in seiner Definition von Jugendarbeit die Verselbständigung der Praxis der Jugendarbeit mit dem damaligen gesetzlichen Rahmen: „Jugendarbeit bezeichnet diejenigen von der Gesellschaft Jugendlichen und Heranwachsenden angebotenen und im JWG [Jugendwohlfahrtsgesetz ,d.V.] katalogisierten Lern- und Sozialisationshilfen, die außerhalb von Schule und Beruf erfolgen, die Jugendlichen unmittelbar, also nicht auf dem Umweg über die Eltern, ansprechen und von ihnen freiwillig wahrgenommen werden.“ (S.14)
Nicht nur das Jugendwohlfahrtsgesetz, sondern auch die drei wichtigsten „Veranstaltungsformen“ der Jugendarbeit – Jugendverbände, Jugendfreizeitstätten und Bildungsstätten – sind geschichtlich gewachsener Ausdruck des Umgangs von Erwachsenen und des Staats mit der Jugend: „Traditionell jedenfalls gehört es zum Selbstverständnis der Jugendarbeit, dass sie von Erwachsenen nach deren Normen und inhaltlichen und methodischen Entscheidungen für junge Menschen veranstaltet wird.“ (S.12) Giesecke sieht die Vielfältigkeit der Jugendarbeit darin begründet, daß diese Praxis nicht das Ergebnis einer leitenden Idee gewesen ist, sondern historisch additiv zustande gekommen ist. Insofern fehlt es in dieser historischen Gewachsenheit an wissenschaftlichem Unterbau.
Zur Entstehung der Jugendarbeit ab der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert: Von den „Erfindungen der frühen Jugendbewegung“ – dem Wandervogel, dem „jugendgemäßen Leben“ – lebte die Jugendarbeit bis weit in das 20. Jahrhundert hinein. Eine der ersten Abwehrmaßnahmen gegen die zunehmenden Autonomieansprüche der Arbeiterjugendbewegung war die Einführung einer öffentlichen Jugendpflege. Zunächst ab 1911 in einzelnen Schritten in Form von Erlassen, wurde das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz vorbereitet, welches 1922 eingeführt wurde. Die Entwicklung der Jugendbewegungen hatte damit begonnen, in kleinen Minderheiten sich selbstbestimmte „Spielräume“ zu schaffen. Im Laufe der Jahrzehnte wurde die Jugend zunehmend freigesetzt von vorgegebenen sozialisatorischen Mustern. „Man kann dies die Chance zur Emanzipation des Jugendalters nennen.“ (S.20) Angesichts der gesellschaftliche Unruhe eines Stückes nur mäßig kontrollierter gesellschaftlicher Dynamik griffen die Erwachsenenverbände – unterstützt vom Staat – in diesen Freiraum ein mit dem Ziel, für den eigenen Verband möglichst viele und gesamtgesellschaftlich gesehen möglichst alle Jugendlichen in die vorgegebenen Normen und Ordnungen zurückzuholen. „Das Ergebnis war schon in der Weimarer Zeit eine hohe Vergesellschaftung des Jugendalters im Sinne einer Okkupation dieses ‚freien Jugendraumes‘, der dann im Nationalsozialismus praktisch liquidiert wurde.“ (S.20)
An die junge Generation, soweit sie den Krieg überlebt hatte, richtete sich erneut eine erwartungsvolle Zukunftshoffnung: Nicht nur, dass sie den Wiederaufbau leisten möge, sondern vor allem auch, daß sie eine bessere politische Zukunft, eine demokratische nämlich, garantieren möge. „Umerziehung“ zu demokratischer Gesinnung und zu demokratischem Verhalten war daher ein wichtiges Programm der Besatzungsmächte. Nicht nur das Jugendwohlfahrtsgesetz wurde aus der Weimarer Republik schlichtweg übernommen, es wurde auch von organisatorischer Seite aus an die Vorkriegszeit angeknüpft: „So entstanden eben die alten Träger wieder mit ihren alten Formen der Jungendverbände und auch mit ihren alten Ideen.“ (S.23) Die amerikanische Besatzungsarmee gründete ab 1945 GYA-Heime (German Youth Activities). Das Programm dieser Heime ging von denselben Problemen aus wie die Jugendverbandsarbeit auch: von der sozialen und materiellen Not der Nachkriegsjugend sowie von der Gefahr der politischen Radikalisierung. Die politische Erziehungsaufgabe sah man hier vor allem in Demokratiebildung sowie in der in den Jugendverbänden und der deutschen Jugendpflege überhaupt noch unbekannten inhaltlichen Mitbestimmung durch die Heimbesucher. Dieser Typ des offenen Heimes war für die deutsche Jugendarbeit neu und kollidierte bald - nach Übergabe der Heime an die Kommunen - mit den Interessen der traditionellen deutschen Träger der Jugendarbeit, vor allem auch mit den Jugendverbänden, die gerade das an diesem Typ kritisierten, was seinen Vorzug ausmachte: die strikte weltanschauliche Neutralität und Pluralität sowie die Unverbindlichkeit des Engagements. „Zudem war schon Anfang der fünfziger Jahre der freie, unkonventionelle und undogmatische Geist aus diesen Heimen verschwunden und ersetzt worden durch die restaurativen Leitbilder der damaligen Jugendpflege überhaupt, die Lutz Rössner (1962) später ein wenig boshaft, aber durchaus treffend Leitbilder der ‚Verartigung‘ genannt hat.“ (S.44) Die Vorstellung vom Vorrang der festen Mitgliedschaft in einem Jugendverband mit einem klaren Bekenntnis zu einer weltanschaulichen Grundrichtung war so selbstverständlich, daß es kaum auffiel, dass die Heime selbst und vor allem ihre Besucher*innen diskriminiert wurden. Oftmals wurden die Jugendheime durch die Verbandsarbeit funktionalisiert oder dieser direkt untergeordnet im Sinne einer sekundären Zubringerfunktion. Aufgrund dieser Asymmetrien kam es 1953 zu den Gautinger Beschlüssen, in denen die Arbeit der Jugendheime als eine autonome, offene Arbeit mit eigener pädagogischer Programmatik gefasst wurde. Unterschiedlichste Gründe - konträre Vorstellungen der Jugendlichen und Pädagog*innen, Öffnung des Hauses für alle Altersschichten, fehlende geschlechtergerechte Arbeitskonzepte, Nichtanerkennung vom Konsumwillen Jugendlicher und anderen Freizeitangeboten, Überforderung betreffend einer adäquaten offenen, demokratiebildenden Arbeit angesichts der Vergangenheit aller Beteiligten etc. - führten die Arbeit der Jugendfreizeitstätten bald in die Krise. Es waren „die differenzierten Angebote des kommerziellen Freizeitsystems den jugendpflegerischen in der Regel deutlich überlegen, und zwar subjektiv – im Bewußtsein der Jugendlichen – wie auch objektiv: An ihnen gemessen hatte die Jugendarbeit durchaus den Charakter des Kleinkariert-Rückständigen. Sie war trotz aller scheinbar positiven Zielsetzungen eine lediglich ‚negative Pädagogik‘ geblieben.“ (S.50f.)
Mit dem vom Bundesjugendring im Jahr 1962 initiierten Grundsatzgespräch von St. Martin wurde Jugendarbeit in einer neuen Programmatik mit der Abwendung von einer prioritär negative Einflüsse abwehrenden, erwachsenenzentrierten Perspektive und der Zuwendung zu Bildung „zur dritten Erziehungsinstitution neben Elternhaus und Schule bzw. Betrieb.“ (S.32) In der 1964 erschienenen Publikation „Was ist Jugendarbeit?“ versuchten Klaus Mollenhauer, Wolfgang Müller, Helmut Kentler und Hermann Giesecke zum ersten Mal in teilweise verschiedenen Ansätzen den Gesamtkomplex der Jugendarbeit unter Verwendung jugendsoziologischer Forschung theoretisch darzustellen. Die Autoren Lutz Rössner und C. Wolfgang Müller plädierten zu Beginn der 60er Jahre für mehr Offenheit der Arbeit und einer Zuwendung zu den Jugendlichen, um die „Kluft zwischen den Ansprüchen der Jugendlichen und den pädagogischen Vorstellungen der Erwachsenenwelt“ zu überwinden. „Den Intentionen Rössners und Müllers war gemeinsam, daß sie den Akzent von den von Erwachsenen bestimmten pädagogischen Inhalten auf die konkreten, vorfindbaren Bedürfnisse der Jugendlichen hin verlagerten.“ (S.57) Diese Bedürfnisse wurden jedoch so hingenommen und noch nicht als gesellschaftlich produzierte problematisiert; oftmals führte dies zu einer teilweisen Affirmation der gesellschaftlichen Verhältnisse und wiederum zu wenig hinterfragter Anpassung an Konsuminteressen.
Die Politisierung der jungen Generation Ende der sechziger Jahre insbesondere durch die Student*innenbewegung brachte auch die Politisierung der Jugendfreizeitheime. Unter anderem war hierfür die auf dem 4. deutschen Jugendhilfetag 1970 formulierte Absichtserklärung: „...Ziel aller pädagogischen Bemühungen muß die Emanzipation des jungen Menschen sein. Dies bedeutet, fähig zu werden, die gesellschaftlichen Zusammenhänge zu erkennen, die Gesellschaft durch Partizipation (Mitwirken, Mitdenken, Mitbestimmen, Mitverantworten) zu gestalten und zur aktiven Veränderung ihrer Struktur beizutragen...“ (S.59) Anfang der siebziger Jahre gesellte sich hierzu die Jugendzentrumsbewegung mit Ansprüchen der Autonomie, Selbstbestimmung und eigenen Räumen für die Jugend. Hieran knüpften sich viele, nicht zuletzt auch politische Hoffnungen und in vielerlei Hinsicht eine Überforderung an die gewollte Selbstverwaltung, aus dem unter anderem ein großer Professionalisierungsschub für die Jugendarbeit resultierte. „Die Forderung z. B., daß die (dafür bezahlten) Personen in der Administration und im Heim gewisse Bedingungen für Selbstbestimmung und Autonomie arrangieren sollen, ist sehr viel eher eine politische, nämlich die gesellschaftlichen Realitäten im Auge behaltende Maßnahme, als alles selbst machen zu wollen und sich damit maßstablos zu übernehmen.“ (S.66)
Die nach dem zweiten Weltkrieg gegründeten „Jugendhöfe“ waren Vorgänger zu heutigen Tagungs- und Bildungsstätten. Im Jahr 1956 gründeten die Jugendhöfe und einige andere Bildungsinstitutionen zur gemeinsamen Interessenvertretung den „Arbeitskreis Jugendbildungsstätten e. V.“, der sich 1962 zum „Arbeitskreis Deutscher Bildungsstätten. Unabhängige Institutionen für politische Bildung und Jugendarbeit“ erweiterte und nun auch Institutionen aufnahm, die sich gleichzeitig oder ausschließlich mit Erwachsenenbildung beschäftigten. Die Jugendhöfe hatten damit Schritt für Schritt eine Entwicklung von der negativ-behütend orientierten Jugendpflege zur eigenständigen Jugendbildungsarbeit vorangetrieben, was sie in eine enge Nachbarschaft zu den entsprechenden Institutionen der Erwachsenenbildung brachte. Wie auch bei den Jugendverbänden und Freizeitstätten setzten bei den Bildungsstätten Diskussionen über ihr „Selbstverständnis“ ein mit einer zunehmenden Hinwendung zu Interessen und Bedürfnissen der Jugendlichen. In der praktischen Arbeit der Bildungsstätten in den 70er Jahren setzten die neuen Vorstellungen zwei Akzente, welche Hermann Giesecke folgendermaßen beschreibt: „Zunächst wurde versucht, den Jugendlichen das ‚richtige‘ politische Bewusstsein, so wie man es selbst verstand, beizubringen. Als dies an den Fähigkeiten wie an den Interessen der Teilnehmer scheiterte, wurde der ‚erfahrungsbezogene‘ Ansatz favorisiert, der bei den ‚Erfahrungen‘ der Jugendlichen, also auch bei ihren Gefühlen, ansetzt und versucht, auf diese Weise Einsicht in die gesellschaftliche Realität zu vermitteln.“ (S.76) Oftmals ging mit der Arbeit in den Bildungsstätten eine Tendenz zur politischen Aktivierung und Mobilisierung der Teilnehmer*innen einher bis hin zur Dogmatisierung in Formen der antikapitalistischen Jugendarbeit. Giesecke stellt fest, dass zu Beginn der 80er Jahre eine Konsolidierung und die Suche nach einer neuen Funktionsbestimmung der Bildungsstätten zu beobachten ist.
Ergänzend zur Geschichte der Jugendverbände, Jugendfreizeitstätten und Jugendbildungsstätten zählt Giesecke unter dem Titel „Zeitbedingte Maßnahmen“ auf: Jugendsozialarbeit, Internationale Begegnung, freiwillige soziale Dienste, Mädchenbildung, Arbeit mit Problemgruppen und Jugendberatung. 
Das zweite Kapitel behandelt Jugendarbeit im gesellschaftlichen System. Die Unübersichtlichkeit des Arbeitsfeldes der Jugendarbeit erklärt Giesecke aus ihrer „politisch-gesellschaftlichen Organisationsstruktur“. Ursprünglich war Jugendarbeit eine Aufgabe der gesellschaftlichen Verbände, insbesondere der Kirchen. Der Staat beteiligte sich erst später daran, hieraus entstand das Subsidiaritätsprinzip. zusätzlich trägt die Ausdifferenzierung der Aufgaben von Jugendarbeit zu ihrer „Undurchsichtigkeit“ bei. "Die Organisationsstruktur ist also in erster Linie abhängig davon, wer die geldgebenden Partner sind, und nicht primär davon, wie sie am nützlichsten für die Erledigung der inhaltlichen pädagogischen Aufgaben wäre. Die Verbände der Jugendarbeit sind aus diesem Grunde überwiegend von oben nach unten organisiert; für die optimale Erledigung der eigentlichen Aufgaben ‚an der Basis‘ wäre es jedoch vermutlich zweckmäßiger, sie von unten nach oben zu organisieren. [...] Die für die Arbeit der Verbände erforderlichen Mittel werden durch Subventionsfonds vom Bund (Bundesjugendplan) bzw. von den Ländern (Landesjugendpläne) zur Verfügung gestellt, und die Organisationsstrukturen sind stark von dem Zweck bestimmt, an diesen Mitteln optimal zu partizipieren.“ (S.90) Neben der auf „Wirtschaftlichkeit“ ausgerichteten Unternehmensstruktur wird eine weitere Besonderheit der Organisationen im pädagogischen Feld der Jugendarbeit genannt: ihr „Markt-Charakter“. „Die freien Träger der Jugendarbeit sind Organisationen, die die im JWG genannten allgemeinen, in den Förderungsplänen des Bundes und der Länder konkretisierten Aufgaben der Jugendarbeit weitgehend monopolistisch wahrnehmen, dafür zur Kostendeckung erhebliche öffentliche Subventionen erhalten, gleichwohl aber das wirtschaftliche Risiko tragen und deshalb auf die Interessen und Bedürfnisse der Jugendlichen marktgerecht, d. h. mit dem Zwang zur Werbung möglichst vieler ‚Kunden‘ reagieren müssen.“ (S.91f.)
Giesecke benennt einige wunde Punkte, welche aus dieser Struktur resultieren: So ist eine öffentliche Diskussion über Entscheidungen kaum möglich, „die Vermittlung der Willensbildung zwischen Exekutive und Trägern z. B. in den Beratergremien oder auf informellem Wege geschieht nicht öffentlich“ (S.91); ein gewisser Konservatismus ist in der Planung bestimmend, da Sicherheit in der Planung Vorrang gegeben wird vor Experimenten oder Konflikten; das etablierte Finanzierungssystem macht notwendige strukturelle Änderungen fast unmöglich; Basis und Organisationsspitze sind weitgehend getrennt. Aufgrund der Student*innenbewegung, der Verwissenschaftlichung und weiterer gesellschaftlicher Entwicklungen kam dieses Modell zunehmend in die Kritik. Im Jahre 1973 beschlossen die Jugendminister von Bund und Ländern, die Förderungspläne von Bund, Ländern und Gemeinden aufeinander abzustimmen. Es wurde angestrebt, Jugendarbeit als ein relativ geschlossenes gesellschaftliches Teilsystem zusammenzufassen, das zwischen dem Bildungssystem einerseits und dem System der Sozialpolitik andererseits anzusiedeln ist. Zum Beginn der 80er Jahre konstatiert Giesecke eine neue jugendpolitische Tendenz, „nämlich in Richtung auf eine engere Verbindung von Jugendfürsorge und Jugendarbeit. Erkennbar ist dies daran, daß die Arbeit mit ‚jugendlichen Problemgruppen‘ – auch in den ‚Perspektiven‘ – verstärkt betont wird. Nun ist es gewiß richtig, diesen Gruppen verstärkte Aufmerksamkeit und Unterstützung zu gewähren, aber aus dem traditionellen Kanon der Jugendarbeit fallen diese Aufgaben doch mehr oder weniger heraus und bedürfen wohl auch speziell qualifizierter Mitarbeiter. Vor allem auf die kommunale Jugendarbeit – die ‚freien‘ Träger können dazu ja nicht angewiesen werden – kommen damit sozialpädagogische Erwartungen zu, die als Kompensation bezeichnet werden können für Probleme, die an anderen Stellen des gesellschaftlichen Systems entstehen (z. B. Jugendarbeitslosigkeit, Jugendsekten, Arbeit mit körperlich und geistig Behinderten). Die Jugendarbeit wird so ebenfalls in die Rolle der ‚Feuerwehr‘ gedrängt, die der Fürsorge immer schon zugeteilt wurde.“ (S.99) Über die kritische gesellschaftliche Konstruktion von „Problemgruppen“ stellt Giesecke fest: „Die ‚Einheit der Jugendhilfe‘, in deren Rahmen die Jugendarbeit als ‚vorbeugende Fürsorge‘ verstanden wird, erweist sich hier also als problematisch, weil sie eigentlich die ganze junge Generation als Problemgruppe definiert, die – sei es auf der Basis der Freiwilligkeit, sei es auf der Basis administrativer Akte – ‚behandelt‘ werden müsse. Zweifellos fällt es schwer, diese Vorstellung mit jener anderen in Einklang zu bringen, nach der das Jugendalter einen selbstbestimmten Spielraum zur Identitätsbildung benötigt und durch Angebote der Jugendarbeit auch erhalten soll. Anders ausgedrückt: Wenn eine Gruppe Jugendlicher oder die junge Generation im ganzen irgendwie vorweg als ‚Problemgruppe‘ definiert wird, dann wird diese Definition auch eingehen in die pädagogischen Handlungskonzepte und die für die Jugendarbeit so wichtigen Prinzipien der Freiwilligkeit und des Freizeitcharakters einschränken.“ (S.100)
Giesecke diskutiert Finanzierung und Organisation von Jugendarbeit allgemein, ausgehend von die prekären Beziehungen zwischen Staat und Träger*innen, ihrer finanziellen Abhängigkeit und den Auswirkungen auf die Programmatik durch staatliche Steuerung über Zuteilung von Steuergeldern. „Nun ist die Verantwortung des Staates für die Jugendfürsorge sicher unbestritten, aber für die Jugendarbeit ist sie durchaus bestreitbar; sie kann auch nur begründet werden mit der Behauptung, daß Jugendarbeit vorbeugende Jugendfürsorge sei.“ (S.102) Das politische Selbstverständnis der Jugendarbeit begründet Giesecke als dem Arbeitsfeld inhärent: „‚Pluralität‘ bezeichnet letztenendes die Tatsache, daß die Jugendarbeit - im Unterschied zur Schule - das Feld der politischen und pädagogischen Partikularitäten ist. Während die Schule als staatsmonopolistische Einrichtung in einem hohen Maße auf Konsens angewiesen ist...“ (S.104) Ansätze wie z.B. die emanzipatorische Jugendarbeit basieren darauf, dass pädagogische Programmatiken immer politische Implikationen beinhalten, natürlich mit einer entsprechenden Professionsrolle: „Im Unterschied zum Lehrer, der die kapitalistischen Prinzipien als ‚Agent‘ an die junge Generation zu vermitteln hat, ist die Jugendarbeit zumindest nicht unmittelbar an solche Aufträge gebunden. In ihr kann vielmehr politische Kritik am Gesellschaftssystem geübt werden, wobei die pädagogische Aufgabe im wesentlichen darin besteht, die unmittelbaren Interessen und Bedürfnisse der Jugendlichen in Richtung auf die gewünschte Veränderung zu interpretieren. Der ‚Jugendbildner‘ kann sich also als der ‚eigentliche Aufklärer‘ verstehen.“ (S.127)
Giesecke fokussiert zu den Entwicklungen in den 70er Jahren drei Linien von Jugendarbeit, welche nicht historisch-linear gedacht sind, sondern nebeneinander existieren: Zum einen die traditionelle Jugendarbeit, welche sich an überlieferten Werten orientiert, den soziokulturellen Kontext der Jugendarbeit selbst bestimmt und Jugendlichen sehr wenig Partizipation zutraut, da sie in die Gesellschaft hineinwachsen sollen. Zum zweiten die emanzipatorische Jugendarbeit, welche die gesellschaftliche Freisetzung aus traditionellen Verhältnissen für Jugendliche als Chance für Entwicklung und Emanzipation ansieht; Beteiligung, Mit- und Selbstbestimmung werden damit zu einer Notwendigkeit von altersgemäßer Entwicklung. Dementsprechend versucht sie die demokratischen Normen in ihre Konzepte zu übernehmen und vor Ort im jeweiligen Kontext - heute könnte man auch sagen in der Lebenswelt - zu konkretisieren. Zum dritten die anti-kapitalistische Konzeption, welche davon ausgeht, „daß demokratische Normen wie Selbst- und Mitbestimmung im kapitalistischen System gar nicht zu realisieren seien und daß deshalb der Kampf gegen dieses System der eigentliche Inhalt der Jugendarbeit sein müsse.“ (S.105) Gieseckes Kritik setzt dabei an, dass die antikapitalistische Konzeption sehr schnell in das alte Dilemma aller normativ orientierten weltanschaulichen Pädagogik geraten ist und damit einer Lehrzentrierung anstatt der Jugendzentrierung den Vorrang gegeben hat.

Das dritte Kapitel setzt sich mit Aspekten einer pädagogischen Theorie der Jugendarbeit auseinander. Grundsätzlich gilt Offenheit entsprechend dem Arbeitsfeld auch für die Theorieentwicklung: „Ergiebiger sind vielmehr offene theoretische Modelle, die der Handlungssituation angepaßt sind, die Platz lassen für je individuelle Erfahrungen und vor allem auch für den Zuwachs an Erfahrungen, Modelle also, die sich im Verlaufe der Berufspraxis ausfüllen, modifizieren und verändern lassen.“ (S.133) Das jeweilige „Jugendbild“ ist eine bedeutende praktische Handlungsorientierung. In einer historischen Skizze, beginnend mit einer Charakteristik der bürgerlichen Familienerziehung, führt Giesecke an das Thema heran. „Der Vorrang der bürgerlich-familiären Sozialisation wurde deshalb so stark betont, weil durch sie zugleich auch optimal der Nachwuchs für die Bedürfnisse der bürgerlich-kapitalistischen Gesellschaft sozialisiert werden konnte.“ (S.136) Um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert nun zeigte sich, daß der durch die rigiden Sozialisationsmechanismen hervorgerufene Druck konträr zu Sozialisationserwartungen lag und gefährliche Ausmaße annahm; dies äußerte sich z.B. in einer aufregenden Zunahme von Selbstmorden Jugendlicher. Ebenso sind die entstehenden Jugendbewegungen Ausdruck Jugendlicher nach einer selbstbestimmten Suche im Umgang mit neuen gesellschaftlichen Anforderungen. „Wäre es der bürgerlichen Jugendbewegung – wie der proletarischen – gelungen, sich mit den anderen Gleichaltrigen zu solidarisieren, wären die Prinzipien der Familienerziehung aufs stärkste gefährdet gewesen. Es wäre dann z. B. nicht mehr möglich gewesen, individuelle Mißerfolge als individuelle Schuld oder als mangelnde Begabung nach innen zu verlagern, sie wären vielmehr zwangsläufig nach außen, gegen die den eigenen Bedürfnissen feindlichen Sozialisationsinstitutionen gewendet worden.“ (S.139) Der „jugendgemäße Raum“ diente dazu, den Widerspruch von familiärer und gesellschaftlicher Struktur – als produktive Leistung der Jugendlichen selber – überbrücken zu helfen, ohne daß die Prinzipien der bürgerlichen Gesellschaft oder der bürgerlichen Familie geändert werden mußten. Dies wirkt weit bis in das 20 Jahrhundert hinein und natürlich auch auf die Jugendarbeit, weswegen Giesecke diese als Teil der „bürgerlichen Pädagogik“ ansieht. Giesecke fasst zusammen: „Überblickt man nämlich die Geschichte der Jugendarbeit von der Entstehung der bürgerlichen Jugendbewegung bis zur Gegenwart, so läßt sich folgendes beobachten: 1. Es zeigt sich eine zunehmende Tendenz zur Vergesellschaftung des Jugendalters. Zunächst – etwa mit dem Beginn der bürgerlichen Jugendbewegung – ging es darum, einen ‚Spielraum‘ für selbstbestimmtes Handeln gegenüber den determinierenden Sozialisations-Instanzen zu erhalten. [...] 2. Eine Gegenbewegung gegen diese Tendenz war die Jugendpflege bzw. die Jugendarbeit. Den sie betreibenden Erwachsenenorganisationen ging es darum, in dem ‚Freiraum‘, den das Jugendalter nun darstellte, die Wahlmöglichkeiten insofern wieder einzuschränken, als dabei möglichst viel Nachwuchs für die eigenen Organisationen rekrutiert werden sollte. [...] Erst seit der Studentenbewegung – durch diese mitbewirkt – ist eine Entwicklung eingetreten, die jene Erziehungsmächte so bedeutungslos hat werden lassen, daß der Wahlspielraum – bestimmte Ausbildungsleistungen der Jugendlichen und ein entsprechender Arbeitsmarkt vorausgesetzt – scheinbar unbegrenzt geworden, die ‚Freisetzung‘ des Jugendalters fast total geworden ist, Emanzipation des Jugendalters also erreicht zu sein scheint. 3. Diese ‚Freisetzung‘ drückt aber nur das hohe Maß an Vergesellschaftung aus, das zu einer Abschaffung der eigenständigen Jugendphase, zu ihrer völligen Integration in die Erwachsenenwelt geführt zu haben scheint. Die früheren Statusmerkmale des Jugendalters, Abhängigkeit und Unselbständigkeit, sind in erheblichem Maße geschwunden, jedenfalls kaum mehr erheblicher als bei Erwachsenen im allgemeinen auch. Erzieherische Abhängigkeiten sind deutlich geringer geworden und materielle Abhängigkeiten werden durch gesellschaftlich geregelte ‚Jugendrenten‘ wie die durch Bundesgesetz geregelte Ausbildungsförderung (BAföG) gemildert. [...] 4. Die Gleichaltrigkeit und damit die Aufhebung des Jugendalters – zuerst unter anderem Vorzeichen von den Nazis verwirklicht – ist vor allem dadurch zustande gekommen, daß die kapitalistischen Wertprinzipien, die sich um die Begriffe ‚Wachstum‘ und ‚Konsum‘ konzentrieren lassen, alle dem entgegen stehenden Normen (z. B. religiöse) überwältigt haben [...] 5. Wenn diese Beobachtung zutrifft, dann stellt sich natürlich die Frage, ob dies nicht Konsequenzen für die Jugendarbeit haben muß, etwa in dem Sinne, daß Gleichaltrigkeit nicht mehr das einzige Kriterium für ihr Programm sein kann.“ (S.151ff.)
Zum pädagogischen Feld der Jugendarbeit: „Um die pädagogischen Chancen - hier allgemein verstanden als Lernchancen - der Jugendarbeit genauer sehen zu können, ist es zweckmäßig, die besonderen Bedingungen dieses Sozialisations- und Erziehungsfeldes etwa im Unterschied zur Schule zu bezeichnen. 1. Die Jugendarbeit beruht auf der Freiwilligkeit der Teilnahme [...] 2. Die Jugendarbeit kennt keine von außen gesetzten Leistungsansprüche [...] 3. Die Jugendarbeit kennt keine von vornherein festgesetzten Kommunikationsrituale wie den schulischen Klassenverband oder die 45-Minuten-Stunde. [...] 4. Im Unterschied zum Konsenszwang der staatlich-monopolisierten Schule kann die Jugendarbeit – je nach Träger oder Veranstalter – auch partikulare (politische, weltanschauliche, kulturelle) Identifikationsangebote machen. Diese allgemeinen Bedingungen eröffnen zunächst einmal einen relativ großen Handlungsspielraum, setzen aber auch Grenzen: a) Eine kontinuierliche, planmäßige Arbeit ist nur sehr begrenzt möglich [...] b) Dies einzusehen, fällt manchen Pädagogen schwer, scheint dadurch doch ihre Arbeit relativ bedeutungslos zu sein. [...] Der ‚pädagogische Bezug‘ ist jeweils immer nur von relativ kurzer Dauer, die Partner wechseln häufig, und beides verlangt eine eigentümliche menschliche Einstellung zu den Jugendlichen, um beruflich zufrieden sein zu können. c) Die relative Offenheit der Situation ermöglicht einen breiten Spielraum für pädagogische Konzepte, Intentionen, Experimente usw. Von daher könnte die Jugendarbeit pädagogische Innovationen leisten, neue didaktisch-methodische ‚Erfindungen‘ machen, kulturelle, politische und kommunikative Alternativen inszenieren, die z. B. emanzipatorische Tendenzen gegen die Einseitigkeiten bestehender ökonomischer Prinzipien zu realisieren vermögen. Andererseits steht diese Offenheit - wie schon erwähnt wurde - im Gegensatz zu den Interessen und Bedürfnissen professioneller Pädagogen, die ja - wie jeder andere Beruf auch Anspruch zum Beispiel auf geregelte Arbeitszeit und auf Freizeit haben. Mobilität, Dynamik, Erfindungsreichtum können von einem professionellen Pädagogen nur bis zu einem gewissen Grade erwartet werden. Wie jeder andere Beruf, so bedarf auch dieser eines Mindestmaßes an im voraus kalkulierbarer Routine. Wegen der - gerade auch in rechtlicher Hinsicht - besonderen Bedingungen der Jugendarbeit waren und sind Absichten problematisch, die Aufgaben der Jugendarbeit in ein erweitertes Gesamtschulkonzept einzubeziehen, wie es der Bildungsgesamtplan vorgesehen hatte. Die spezifischen Bedingungen der Schule würden hier enge Grenzen setzen.“ (S.153ff.)
Spezifische pädagogische Chancen der Jugendarbeit: „Die Frage ist ja, wie dieser ‚Spielraum‘, den die Jugendarbeit bietet, ausgefüllt werden soll. [...] Jugendarbeit - vor allem in den Jugendzentren und den Jugendverbänden - ist über weite Strecken einfach ein Modus gemeinsamen Lebens, ein Stück Subkultur, wo gar nicht planmäßig etwas gelernt wird oder werden soll. [...]“ (S.162f.) Eine pädagogische Theorie der Jugendarbeit ist von demher eine Theorie ihrer Möglichkeiten, wobei Giesecke vier Dimensionen von Lernchancen sieht: die „lebensbegleitende Dimension“, in der die Jugendliche als Subjekte ihrer Lernprozesse mit einer möglichst hohen Mitbestimmung in diesem Prozess angesehen werden; die „korrigierende Dimension“ in Bezug auf die bisherige Sozialisation; die „aktuelle Dimension“, welche alle von den Teilnehmer*innen eingebrachten Themen, Bedürfnisse und Interessen umfasst und von demher „eine Fülle kreativer und innovativer Möglichkeiten“ enthält; die „solidarisierende Dimension“, in der das Bedürfnis der Gesellung in Gleichaltrigengruppen aufgegriffen wird, altersadäquate Probleme und Konflikte unter Gleichaltrigen besprochen, gemeinsame Lösungen getestet und individuell erfahrene Probleme als kollektive entdeckt werden können. In letztgenannter Dimension „könnten die an individuelle Konkurrenz und Notenwettbewerb orientierten Schulerfahrungen und die ähnlichen Erfahrungen am Arbeitsplatz produktiv aufgegriffen und verarbeitet werden.“ (S.166)
Giesecke stellt zu einem geänderten Generationenverhältnis fest: „Jedenfalls scheint sich die Frage jugendspezifischer Konflikte und Widersprüche historisch neu zu stellen. Trifft es nämlich zu, daß der pädagogische ‚Schonraum‘, in dem sich jugendliches Leben doch letzten Endes abspielte, heute weitgehend verschwunden ist, dann müßte man eigentlich allgemeine gesellschaftliche Konflikte und Widersprüche entdecken können, die auf alle lebenden Generationen irgendwie wirken, wenn diese auch unterschiedlich mit ihnen umgehen.“ (S.169) Zu den Wiedersprüchen führt er aus: „Diese Widersprüche, die hier ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne systematische Intention skizziert worden sind, sind im gesellschaftlichen System begründet, sind dessen Widersprüche. Von den Individuen werden sie als Konflikte erfahren, als widersprüchliche Erwartungen bzw. Entscheidungsdimensionen, die in eine jeweils persönliche Balance gebracht werden müssen, um Identität zu erlangen bzw. zu erhalten. Im Erleben und Bearbeiten dieser Widersprüche bzw. Konflikte ergibt sich die Chance, Einsicht sowohl in die gesellschaftliche Realität zu erlangen wie auch in die eigene Bedürfnis- und Interessenstruktur.“ (S.172) Das Pondon quasi zur Bearbeitung der Widersprüche sind Selbsterfahrungen. Giesecke benennt hier Erfahrungen verminderter Repressionen, von Verhaltensalternativen, von selbstbestimmter Leistungsfähigkeit, Die Erfahrung unvermuteter Erfolge. „Man könnte die pädagogisch-didaktische Aufarbeitung der Erfahrungen mit gesellschaftlichen Widersprüchen wie mit sich selbst als eine pädagogische Dienstleistung für die Identitätsfindung von Jugendlichen bezeichnen [...]“ (S.174)
Eine Klärung des der Jugendarbeit eigenen pädagogischen Bezuges und des Professionsverständnisses ist auf mehreren Ebenen notwendig: auf der Ebene der Verwaltung, der Ebene technischer Dienstleistungen und der Ebene der pädagogischen Interaktion. „[...] denn da es keine Lehrpläne und Richtlinien gibt, also keine von außen gesetzten inhaltlichen Zielnormierungen, kann der Pädagoge hier für das, was er in die Kommunikation einbringt, keine Autorität beanspruchen außer seiner eigenen Glaubwürdigkeit bzw. der Plausibilität dessen, was er sagt. Das ist eine große Chance für den pädagogischen Bezug, insofern hier die Gleichberechtigung der Partner von vornherein gegeben ist [..., diese ist] von den charakteristischen Bedingungen des pädagogischen Feldes her konstitutiv.“ (S.175f.) Giesecke erörtert zentrale Fragen des professionellen Selbstverständnisses, etwa betreffend dem Verhältnis von Arbeitszeit zur Freizeit der Jugendlichen oder was es heißt, in dem offenen Feld der Jugendarbeit als Person authentisch greifbar und gleichzeitig „ein Anderer“ zu sein. Er stellt eine hohe Eigenleistung im Finden der eigenen Rolle fest: „Der pädagogische Mitarbeiter muß sein berufliches Selbstverständnis und damit auch seine Vorstellungen über den pädagogischen Bezug selbst finden und kann dabei nicht auf allgemein anerkannte Vorbilder zurückgreifen. Dafür können die eben beschriebenen ‚Dimensionen‘ vielleicht eine Hilfe sein.“ (S.180)
Hermann Giesecke fasst abschließend zusammen: Geändert hat sich die Stellung der Jugend als sozialer Gruppe im gesellschaftlichen System. Eine Folge dieser Entwicklung ist die gesellschaftlich erzwungene Gleichaltrigkeit. „Inzwischen jedoch sind Jugendliche sowohl in Schule und Hochschule wie auch in ihrer Freizeit in einem solchen Maße auf sich selbst verwiesen, daß man den Eindruck einer deutlich abgegrenzten Subkultur hat.“ (S.182f.) Die so entstandene offene Lebenssituation der Jugendlichen ermöglicht ihnen in ihrer Freizeit einen sehr großen Verhaltensspielraum. „Die Jugendarbeit hat diesen Prozeß der Vergesellschaftung des Jugendalters im Grunde nur begleitet bzw. sie hat lediglich mitgeholfen, ihn durchzusetzen.“ (S.184) Andererseits waren damals schon Tendenzen der Auflösung der Jugendphase abzusehen, wie an der generationenübergreifenden Gültigkeit von gesellschaftlichen Widersprüchen oben schon festgestellt wurde. Als eine eindeutige Problematik benennt Giesecke Kapitalisierung und Kommerzialisierung, gar menschliche Beziehungen haben selbst Warencharakter bekommen.
Für die Jugendarbeit gilt: „Zieht man jene Mitläufer ab, so bleibt früher wie heute ein relativ kleiner Kern von an der Jugendarbeit Engagierten zurück. Das wirft noch einmal die Frage nach dem Sinn einer vergesellschafteten Jugendarbeit auf, die auf die Erfassung großer Mitglieder- oder Teilnehmerzahlen aus sein muß, um die großen Organisationen zu rechtfertigen, und trotzdem an die ‚Problemgruppen‘ (z. B. die ‚Aussteiger‘) kaum herankommt.“ (S.186) Daraus wird gefolgert, dass der Frage, für wen, also für welche Jugendliche die Jugendarbeit eigentlich gemacht wird, zukünftig grundsätzlicher nachgegangen werden sollte. „Die Geschichte der Jugendarbeit und der Jugendpflege zeigt vielmehr, daß Jugendarbeit immer nur ein zusätzliches Angebot innerhalb der allgemeinen Freizeitkultur für – allerdings höchst unterschiedliche – Minderheiten war.“ (S.188) Weitergehend benennt Giesecke die Schwierigkeit, daß die Organisationsform der Jugendarbeit unter geschichtlichen Bedingungen entstanden ist, die nicht mehr gelten. Infolgedessen engt Bürokratisierung die Spielräume, die eine Chance der Jugendarbeit waren und eigentlich sein könnten, immer mehr ein. In diesen Zusammenhang sieht Giesecke auch Problematiken aus der pädagogischen Professionalisierung entstehen. „Da die Hauptamtlichen viel weniger unabhängig sind als die Ehren- und Nebenamtlichen, wird über sie die Tendenz zur Bürokratisierung verstärkt; da sie außerdem relativ viel Geld – überwiegend öffentliche Mittel – kosten, verstärkt sich die Tendenz, standardisierte Arbeitszeiten und Arbeitsleistungen von ihnen wie etwa von einem Lehrer zu erwarten; der Umgang mit den Jugendlichen wird professionell also einerseits rollengerecht verengt andererseits aber auch so gestaltet, daß die Jugendlichen und ihre Probleme zur Definition des pädagogischen Selbstbildes benutzt werden können.“ (s.190)
Hermann Gieseckes Schlusswort lautet: „Alle diese Veränderungen haben eher negative als positive Aspekte; sie addieren sich zu der Tendenz, den für die Jugendarbeit bisher so charakteristischen offenen Handlungs- und Experimentierspielraum einzuengen und die Jugendarbeit zu verschulen. Dies ist natürlich eine Frage der Interpretation, man kann darin auch Vorteile sehen, z. B. eine höhere, nämlich professionelle Qualität der pädagogischen Arbeit. Jedenfalls ist es schwer, einigermaßen plausible Voraussagen über die Zukunft der Jugendarbeit zu machen. Sie wird wohl – wie in den letzten 30 Jahren auch – davon abhängen, wie der soziale und kulturelle Wandel weitergeht und welche Funktion die Jugendarbeit in diesem Prozeß einnehmen kann. Ohne neue Impulse durch eine Jugendbewegung dürften jedoch Innovationen kaum zu erwarten sein; denn die Geschichte der Jugendarbeit zeigt von Anfang an, daß der Widerspruch von Jugendpflege und Jugendbewegung unaufhebbar ist. Ohne Jugendbewegung hätte es keine Jugendarbeit gegeben, aber Jugendarbeit ist nicht einfach die Fortsetzung der Jugendbewegung mit verbesserten Möglichkeiten, sondern ganz wesentlich auch deren Zähmung und Kanalisierung.“ (S.190)

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