Theorie

Partizipation

Erschienen in: Schröer, Wolfgang; Struck, Norbert; Wolff, Mechthild (Hg.): Handbuch Kinder- und Jugendhilfe. 2. Auflage

  • Umfang: 16 Seiten
  • Autor*in: Wolff, Mechthild
  • S. S. 1050–1066
  • Beltz Juventa, Weinheim und München, 2016
Der Sammelband ist inklusive dem Beitrag beim Verlag kostenpflichtig erhältlich.

Abstract

Beteiligung gilt als wichtige psychosoziale Entwicklungsvoraussetzung: die Erfahrung von Handlungsfähigkeit und Selbstwirksamkeit ist grundlegend zur Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Dabei ist Beteiligung - oder in diesem Beitrag synonym verwendet Partizipation - keine Selbstverständlichkeit, mitunter auch nicht in pädagogischen Praxisfeldern bzw. Fachkreisen. Mechthild Wolff zeichnet in diesem Beitrag zunächst in einer historischen Skizze Entwicklungen betreffend Partizipation und gegensächliche Tendenzen wie Gewaltphänomene in Erziehungspraktiken nach und geht auf die allgemeine fachliche Aufwertung von Partizipation für die Jugendhilfe ein. Partizipationsrechte sind Menschenrechte, u.a. festgehalten in der UN-Kinderrechtskonvention und mit dem Anfang der 90er Jahre in Kraft getretenen Kinder- und Jugendhilfegesetz nach SGB VIII der Bundesrepublik Deutschland. In der vorgelegten Definition von Partizipation rücken die Formen der Beteiligung in den Vordergrund: „Partizipation ist als Sammelbegriff für demokratisch begründete Formen der Mitwirkung, Mitbestimmung und Selbstbestimmung zu verstehen.“ (S.1053) Formen von Partizipation lassen sich differenzieren nach dem Niveau der Beteiligung, was anhand dem Modell der Partizipationsleiter dargestellt wird.
„Im sozialstaatlichen Leistungsbereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gilt Partizipation als grundgesetzlich festgeschriebenenes Prinzip der Demokratie (Artikel 10 Grundgesetz). [...] Spätestens mit Inkrafttreten des SGB VIII und der Veröffentlichung des 8. Kinder- und Jugendhilfeberichts gilt Partizipation als zentrale Maxime und als Gestaltungsprinzip (BMFSFJ 1998; Kriener 2001) innerhalb aller Entscheidungsprozesse.“ (S.1053) Von der individuellen Leistungserbringung, an der Kinder, Jugendliche und ihre Eltern beteiligt werden bis hin zu kommunalpolitischen Prozessen ist Partizipation ein grundlegendes sozialstaatliches und demokratisches Prinzip, welches die Jugendhilfe inzwischen durchgehend in den gesetzlichen Bestimmungen prägt. Trotz einer rechtlich verankerten „Kultur der Partizipation“ bedeutet dies jedoch nicht, dass die Rechte auch eingelöst werden, was u.a. die Notwendigkeit von Beschwerde- und Ombudsstellen für die Kinder- und Jugendhilfe begründet.
Gelingende Beteiligung im pädagogischen Alltag meint die freiwillige, aktive Teilnahme, Mitwirkung, Mitgestaltung und Mitbestimmung von Personen oder Gruppen an Entscheidungen, Planungen oder Aktivitäten, basierend auf Aushandlung im jeweiligen Beziehungskontext.

Weitere Themen des Beitrags sind: Hemmnisse und förderliche Faktoren betreffend Partizipation; Partizipation als Entwicklungsvoraussetzung (u.a. in salutegenetischer Hinsicht); Stärkung der peer group durch Partizipation; sozialräumliche Konnotation von Partizipation, Beteiligung durch Aneignung von Räumen als Bildungsprinzip im Jugendalter; Stärkung des Systems der Kinder- und Jugendhilfe durch Partizipation; Partizipation und Beteiligung als Bildungsziele und als Schutzfaktor vor Machtmissbrauch und Gewalt.

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