PraxisForschung

Kinder im Visier von Influencer-Marketing //Auf Youtube, Instagram und Snapchat

  • Umfang: 67 Seiten
  • Autor*in: Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation
  • Herausgeber*in: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
  • Handreichung/Leitfaden
  • Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, Wien, 2018

Abstract

Influencer*innen sind die Stars der sozialen Plattformen. Kinder werden schon im Volksschulalter zu ihren Fans und eifern ihnen nach. In Videos und Fotos berichten Influencer*innen ihren Tausenden bis Millionen Follower*innen von ihrem Alltag in der Schule, ihren Reisen, ihrer Beziehung etc. Sie machen Witze, spielen Computer, basteln oder geben Tipps zu Schminken und Sport.

Erwachsene unterschätzen tendenziell wie viel Influencer*innen Kindern bedeuten. Die Herausforderung Werbung zu erkennen ist für Kinder bei Influencer*innen groß, da redaktionelle Inhalte teilweise kaum von Werbung zu unterscheiden sind und Produktplatzierungen häufig vorkommen. Außerdem wirken Influencer*innen oft nah an der Lebenswelt von Kindern und ihre Empfehlungen werden daher wie jene von Freund*innen wahrgenommen.

In der vorliegenden Studie wird anhand von Beispielen auf den Plattformen Instagram, YouTube und Snapchat gezeigt, dass es in der Praxis Missstände bei der Einhaltung der Kennzeichnungspflichten gibt: Zum einen vernachlässigen Influencer*innen immer wieder die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, zum anderen bestehen Unklarheiten, wie diese Vorgaben auf den sozialen Plattformen zu erfüllen sind. Zum Beispiel lässt sich nicht eindeutig und generell beantworten wie „Unboxing“, das Auspacken von Einkäufen vor der Kamera, zu bewerten ist, wenn kein Entgelt dafür von Unternehmen in Aussicht gestellt wurde.

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