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Abstract
Holger Ziegler beschreibt in diesem Beitrag die Kinder- und Jugendhilfe der Bundesrepublik Deutschland als Einrichtung der personenbezogenen Wohlfahrtsproduktion bzw. als eine Instanz des wohlfahrtsstaatlichen Arrangements und setzt sie in Bezug zu den pädagogischen Paradigmen Erziehung und Bildung. Dabei kann die Kinder- und Jugendarbeit im Ensemble der Kinder- und Jugendhilfe als eine eigenständige und „im Kern allgemeine Bildungs- und Erziehungsinstanz“ verstanden werden, welche vorrangig das Ziel hat, Bildung zur Selbstbildung zu ermöglichen.
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