TheorieForschung

15. Kinder- und Jugendbericht //Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder und Jugendhilfe in Deutschland

Deutscher Bundestag - Drucksache 18/11050

  • Umfang: 580 Seiten
  • Herausgeber*in: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Graue Literatur / Bericht
  • Berlin, 2017

Abstract

Kurzversion:

Der 15. Kinder- und Jugendbericht wurde von einer zwölfköpfigen, unabhängigen Sachverständigenkommission erarbeitet und beschäftigt sich mit den Rahmenbedingungen des Aufwachsens Jugendlicher und junger Erwachsener im Altersabschnitt von 12 bis 27 Jahren. Der Bericht beleuchtet diese Lebensphase im Hinblick auf die zu meisternden Entwicklungsaufgaben, typischen Problemlagen und die strukturellen Rahmenbedingungen. Erstmalig stehen Jugendliche explizit im Mittelpunkt und kommen auch als Expert*innen in eigener Sache selbst zu Wort.

Lange Version:

Der Bericht mit dem Auftragstitel „Zwischen Freiräumen, Familie, Ganztagsschule und virtuellen Welten – Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsanspruch im Jugendalter“ richtet nach den spezifischen Themen der letzten Kinder- und Jugendberichte den Blick allgemein und umfassend auf das Thema Jugend und Jugendphase. Mit dem 15. Kinder- und Jugendbericht ist damit eine Gesamtperspektive auf das Thema Jugend entwickelt worden.
Die Bundesregierung hält im Berichtsauftrag fest, „(...) dass Jugend und das junge Erwachsenenalter ein eigenständiger und prägender Lebensabschnitt mit spezifischen Herausforderungen ist", was die Grundlage für eine „eigenständige Jugendpolitik" darstellt (S.5). Die Sachverständigenkommission hat den Auftrag als Frage dahingehend konkretisiert, „wie sich Jugend angesichts der ‚generationalen Ordnung des Sozialen‘ (...) durch einen spezifischen Integrationsmodus auszeichnet und als Lebensphase von anderen Lebensaltern (...) durch bestimmte Kernherausforderungen in der Vermittlung von Individuum und Gesellschaft abgrenzt." (S.84)

Das erste Kapitel widmet sich der Frage, wie Jugend ermöglicht wird. Vorherrschende Jugendbilder in Politik und Gesellschaft betonen die individuelle Eigenverantwortung; demgegenüber rückt der Bericht die generationale Lage, die Ausdrucksformen Jugendlicher und junger Erwachsener sowie das institutionelle Gefüge des Aufwachsens stärker in das Zentrum des Verständnisses von Jugend. Eigenverantwortung verstehen die Autor*innen als ein zentrales Element des Jugendalters, ohne dieses in einen Druck zur biografischen Selbstoptimierung verkehren zu wollen. Kritisch stellt der Bericht hierzu fest: „Jugend ist in ihrer uns bekannten Form vor allem ein Produkt protektiv-orientierter politischer Regulierung sowie der Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik." (S.104) Jugendpolitik hat deutlich an Offensive und Akzeptanz verloren, „und dort, wo sie stattgefunden hat oder stattfindet, ist ihr Profil wenig erkennbar und auch kaum sichtbar geworden", so dass eine jugendpolitische Gesamtstrategie nicht zu erkennen ist (ebd.). Der Widersprüchlichkeit der politischen Maßnahmen, welche zuweilen konträr auf Verkürzung oder Ausdehnung der Jugendphase abzielen, entspricht, dass das Jugendalter rechtlich nicht eindeutig reguliert ist. Dabei wirken Jugendliche als politische Akteure weit über die Regulation von Bedingungen des Aufwachsens und Erwachsenwerdens hinaus in verschiedenen gesellschaftspolitischen Zusammenhängen mit; das Interesse an der Arbeit in politischen Parteien und Verbänden geht zurück. „Dagegen findet politische Beteiligung und politisches Engagement von Jugendlichen neben wenigen institutionell verfassten Beteiligungsformen - wie z.B. Kommunalpolitik, Sozialen Diensten, Schulen [...] - in erster Linie in lebensweltlichen Zusammenhängen, sozialen Bewegungen und jugendkulturellen Kontexten statt" (S.104), welche „oftmals unterschätzt werden" (S.50).
In der Perspektive der Gestaltung von Jugend als gesellschaftlicher Integrationsmodus benennt die Kommission drei Kernherausforderungen:

  • „Mit Qualifizierung wird die Erwartung verknüpft, dass junge Menschen allgemeinbildende, soziale und berufliche Handlungsfähigkeiten erlangen.
  • Mit Verselbständigung wird verbunden, dass junge Menschen soziokulturell, ökonomisch und politisch Verantwortung übernehmen.
  • Mit Selbstpositionierung wird die Anforderung formuliert, dass junge Menschen eine Balance zwischen subjektiver Freiheit und sozialer Zugehörigkeit ausbilden." (S.49)

Beschreibungen der ‚Entstrukturierung‘, ‚Entstandardisierung‘ oder ‚Biografisierung‘ der Jugendphase werden von der Kommission als Zeitdiagnosen verstanden, welche vor allem die Aufforderung zur Programmatik der Ermöglichung von Jugend beinhalten: „Sie deuten darauf hin, dass die Jugend als eigenständige Lebensphase historisch gesehen erst in der Verwirklichung begriffen ist und eine politische Herausforderung für die Zukunft darstellt." (S.89) Die Kommission nennt zwei vorrangige Herausforderungen, um Jugend zu ermöglichen: erstens Freiräume im Sinne von Auszeiten, Rückzugsorte, Erprobungsräume, Orte, die nicht mit Leistungszwang und Fremdbestimmung verbunden sind; zweitens Beteiligung, nicht nur verstanden als „die Dimension der Vermittlung von institutionellen mit alltäglichen Prozessen im Jugendalter", sondern vor allem mit dem Fokus auf die Ermöglichung demokratischer Positionen in Auseinandersetzung mit den Alltagswelten (S.50). Beteiligung wird als eine zentrale jugendpolitische Herausforderung wahrgenommen, die einerseits nicht institutionell und projektförmig verengt werden sollte und sich andererseits vor allem diversitätsorientiert neu zu positionieren habe, denn: „Aus demokratietheoretischer Sicht gehört es zu den wichtigsten Einsichten und zugleich größten Herausforderungen, alle Interessengruppen innerhalb einer Gesellschaft zu berücksichtigen [...]" (S.116)
Die folgenden Kapitel beschäftigen sich mit Lebenslagen Jugendlicher und junger Erwachsener in empirischer Hinsicht, mit dem Alltagsleben, Ausdrucksformen und Handlungsräumen Jugendlicher, Digitalisierung und Jugend, Ganztagsschule, Kinder- und Jugendarbeit und Soziale Dienste für Jugendliche und junge Erwachsene.
Der Bericht endet mit einem Plädoyer zur Ermöglichung von Jugend in der Gesellschaft, durch Politik und durch die Institutionen des Aufwachsens. Junge Menschen müssen „soziale, gerechte und faire Handlungsoptionen der Auseinandersetzung mit den Kernherausforderungen des Jugendalters - Qualifizierung, Selbstpositionierung, Verselbständigung" ermöglicht werden (S.69). Jugend als eigenständige Lebensphase erfordert eine „konzeptionelle Neuausrichtung einer Politik für Jugendliche und junge Erwachsene" (S. 461). Als Kristallisationspunkte von Jugendpolitik nennen die Autor*innen das Ringen um Freiräume, der Bedarf an Neugestaltung politischer Bildung, Partizipation und den diffusen Rechtsstatus von Jugend. Der Bericht endet mit weitergehenden Empfehlungen an die Ganztagsschule, Kinder- und Jugendarbeit und Jugendhilfe.

Die Broschüre zum Bericht:
Als partizipatives Element hat sich eine Jugendredaktion der Erstellung einer Broschüre gewidmet, welche in Kurzform die Ergebnisse des 15. Kinder- und Jugendberichtes interpretiert. Diese ist beziehbar unter
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/jugend-ermoeglichen-/114192

Zum Weiterdenken:
Zur kritischen Auseinandersetzung empfiehlt sich die Lektüre der Ausgabe „Lebenslage Jugend. Kommentare zum 15. Kinder- und Jugendbericht" der Zeitschrift Sozial Extra, 3/2017, mit kurzen und pointierten Beiträgen von Werner Thole, Holger Schmidt, Michael May und Werner Lindner.

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