PraxisTheorie

Öffentliche Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

  • Umfang: 11 Seiten
  • Autor*in: Mareile Kalscheuer, Katja Müller
  • Erschienen in: Deinet, Sturzenhecker, von Schwanenflügel, Schwerthelm (Hg.): Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit 2021, S. 1845–1856
  • Springer VS, Wiesbaden, 2021
Der Beitrag ist kostenpflichtig beim Verlag erhältlich.

Abstract

Als öffentliche Träger der Jugendhilfe sind in der Bundesrepublik Deutschland die obersten Bundes- und Landesjugendbehörden, die Landesjugendämter und die örtlichen Jugendämter bestimmt. Für die Offene Kinder- und Jugendarbeit übernehmen die örtlichen Jugendämter eine zentrale Funktion: In ihrer Verantwortung liegt es, das Leistungsspektrum für das gesamte Arbeitsfeld zu planen und die Finanzierung für alle freien und öffentlichen Träger abzusichern. Zudem übernehmen sie die fachliche Steuerung und gestalten die Qualitätsentwicklung. Gleichzeitig sind die öffentlichen Träger – inklusive der kreisangehörigen Gemeinden – mit einem Anteil von ca. 50 % auch selbst Träger von Einrichtungen und Angeboten der OKJA (weitere Details zur Statistik sind dem Beitrag zu entnehmen). Die Ausgestaltung dieser unterschiedlichen Rollen bedeutet für die örtlichen Träger einen herausfordernden Balanceakt, der nur durch Transparenz, Dialogorientierung und ausreichend Fachpersonal bewältigt werden kann. Landesjugendämter diskutieren und koordinieren zusammen mit den Trägern den fachlichen Rahmen für die OKJA. Die öffentlichen Träger sollten gemäß ihrer Bedeutung in den Strukturen der Interessensvertretung für das Handlungsfeld angemessen berücksichtigt sein.

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